Grundschulanmeldung fürs Schuljahr 2025/2026

Das neue Schuljahr hat gefühlt gerade erst begonnen und die Herbstferien stehen vor der Türe. Doch bereits jetzt stehen die Grundschulanmeldung fürs nächste Schuljahr (2025/2026) für alle Kinder in Kleve an, die bis zum 30. September 2025 das sechste Lebensjahr vollendet haben werden.

Bereits Anfang September erhielten Erziehungsberechtigten der zukünftigen Erstklässler das „Anmeldeschreiben“ für die Schulanmeldung Schuljahr 2025/2026 von der Stadt Kleve. Einige Grundschule haben zum Kennenlernen einen Tag der offenen Türe angeboten.

Die Grundschulanmeldungen fürs kommende Schuljahr finden dieses Jahr vom 01. Oktober bis 10. Oktober an den sieben Grundschulen im Stadtgebiet statt (über die jeweiligen genauen Termine informieren die Grundschulen auf Ihrer Internetseite oder die Stadt Kleve auf ihrer Webseite).

Informationen Grundschulanmeldung

Anmeldezeitraum
01. Oktober bis 10. Oktober 2024

Jede Grundschule hat individuelle Anmeldetermine zwischen dem 01. Oktober und 10. Oktober 2024.

Für die Grundschulanmeldung muss in der Wunschgrundschule vorab telefonisch ein Anmeldetermin vereinbart werden.

Telefonnummern der Grundschulen und die genauen Anmeldezeiträume sind auf der Homepage der Stadt Kleve veröffentlicht.

Anmeldung auch bei Antrag auf Zurückstellung ?

Manche Kinder benötigen noch etwas zeit, und der erste Schultag scheint zu früh zu kommen. In dem Fall ist es unter Umständen möglich das Kind auf Antrag für ein Jahr zurückzustellen, d.h. die Einschulung um ein Jahr zu verschieben und ein weiteres Jahr im Kindergarten zu verbleiben.

Auch wenn eine Zurückstellung des Vorschulkindes geplant oder beantragt wurde, muss das Kind in der Grundschule angemeldet werden. Schulpflichtige Kinder können nur aufgrund erheblichen gesundheitlichen Grundes für ein Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung über das Verfahren trifft zudem die Schulleitung auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens und nach Anhörung der Eltern.

Auswahl der Grundschule

Generell besteht das Recht der freien Grundschulwahl, d.h. die Wunschgrundschule muss nicht die nächstgelegene Grundschule sein. Doch zu bedenken ist, dass ein Aufnahmeanspruch im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten nur an der nächstgelegenen Grundschule der gewünschten Schulart besteht.
In Kleve gibt es zwei Grundschularten

  • Gemeinschaftschaftgrundschule und
  • katholische Bekenntnisgrundschulen

Zur Orientierung enthält das diesjährigen Anmeldeschreiben der Stadt Kleve Angaben über die zwei nächstgelegenen Grundschulen. Das Kind darf nur an einer Grundschule angemeldet werden!

Wird das Kind nicht an einer der nächstgelegenen Grundschulen angemeldet, besteht an der Wunschgrundschule kein Aufnahmeanspruch, wenn an dieser die Aufnahmekapazität überschritten wird. Bei Kapazitätsüberschreitung entscheiden die jeweiligen Schulleitungen im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen des Schulgesetztes über Aufnahme oder Ablehnung eines Kindes. Die Wunschgrundschule darf in dem Fall die Anmeldung zurückweisen/ablehnen. Die Ablehnung bedeutet aber nicht, dass das Kind dann gar keinen Schulplatz fürs nächste Schuljahr bekommt, sondern dass es an einer anderen Grundschule in Kleve mit noch freier Kapazität angemeldet werden muss, ein Anspruch auf die nächstgelegene Grundschule besteht dann jedoch nicht mehr.

Was wird für die Anmeldung benötigt?

Zur Anmeldung muss neben dem Vorschulkind das Anmeldeschreiben der Stadt Kleve (enthält eine individuelle Schüler-ID), die Geburtsurkunde, der Impfausweis sowie ein Foto des Kindes mitgebracht werden.

Einige Grundschulen haben auf ihrer Homepage individuelle Anmeldeunterlagen, die dann ebenfalls ausgefüllt mitgebracht werden müssen.

Genaue Informationen erhalten die Erziehungsberechtigten bei Terminvereinbarung an der Wunschgrundschule und können dem Anmeldeschreiben der Stadt Kleve entnommen werden.

Quelle: Anmeldeschreiben Stadt Kleve fürs Schuljahr 2025/2026

Wie geht es nach der Anmeldung weiter?

Nach der Anmeldung heißt es in der Regel erst einmal warten. Wenn alle zukünftige Erstklässler fürs Schuljahr 2025/2026 angemeldet sind, müssen die Schulleitungen nach Ablauf des Anmeldezeitraums im Rahmen der vorhandenen Kapazität und gesetzlicher Bestimmungen über die Anmeldungen entscheiden.

Parallel finden in der Regel im November/Dezember die Einschulungsparcours statt. Dieser findet zunächst an der Wunschgrundschule statt, eine Einladung zum Einschulungsparcour ist keine Aufnahmezusage an der Grundschule.

Im Frühjahr 2025 erhalten die Erziehungsberechtigten voraussichtlich eine rechtsverbindliche Rückmeldung zur Grundschulanmeldung von der Wunschgrundschule, bestenfalls in Form einer Aufnahmezusage. Und bei einer Absage keine Panik, sondern erst einmal ruhig bleiben.

Vor der Einschulung findet auch noch die Schuleingangsuntersuchung beim Gesundheitsamt des Kreises Kleve statt. Das Ziel der Schuleingangsuntersuchung ist, dass jedem Kind die schulischen Bedingungen ermöglicht werden, die es benötigt, um erfolgreich lernen zu können. Im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung kann auch festgestellt werden, ob das Kind unter Umständen besondere Förderung und Unterstützung benötigt.

Die Einladung zur Schuleingangsuntersuchung erfolgt schriftlich (per Mail) durch das Gesundheitsamt des Kreis Kleve, möglichst um den 6. Geburtstag des Kindes. Mehr Informationen zur Schuleingangsuntersuchung gibt es auf der Homepage des Kreises Kleve