Grundschulen

In Schulträgerschaft der Stadt Kleve gibt es aktuell sieben Grundschulen, die sich in zwei Schularten gemäß §26 SchulG NRW gliedern:

  • Bekenntnisgrundschulen (hier des katholischen Glaubens)
  • Gemeinschaftsgrundschulen

Als Schulträger ist die Verwaltung der Stadt Kleve für Äußere Schulangelegenheiten zuständig und somit für die Kosten des Schulbetriebes. Sie schafft die räumlichen Rahmenbedingungen der Schulen (Ausstattung und Instandhaltung Gebäude), sowie die sächliche Ausstattung (Lehrmittel oder Sachausstattungen, die sich am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierten). Des Weiteren ist der Schulträger verantwortlich für das notwendige Personal der Schulverwaltung (z. B. Sekretariat, Gebäudemanagement).
Für Aufgaben der Inneren Schulangelegenheiten (z. B. Anstellung von Lehrkräfte, Bildungsziele, Lehrpläne oder Unterrichtsgestaltung) ist das Land NRW zuständig.

Rechtliche Grundlage ist das Schulgesetz NRW (SchulG NRW).


Bekenntnisgrundschulen: Gemäß §26 Schulgesetz Abs. 3 werden an Bekenntnisschulen die Schülerinnen und Schüler nach den Grundsätzen des entsprechenden Bekenntnisses unterrichtet und erzogen. In Kleve gibt es ausschließlich katholische Bekenntnisgrundschulen.
Bekenntnisgrundschulen dürfen voranging Kinder mit dem entsprechenden Bekenntnis aufnehmen – dieses ist in der Landesverfassung verankert und verstößt nicht gegen das Verbot von Benachteiligung wegen des Glaubens. Wenn das Kind nicht dem entsprechendem Bekenntnis angehört, so müssen die Erziehungsberechtigten gemäß § 31 Abs. 1 SchulG ausdrücklich übereinstimmend wünschen, dass das Kind nach den Grundsätzen des Bekenntnisses unterrichtet und erzogen werden soll.

Gemeinschaftsgrundschulen: An Gemeinschaftsgrundschulen werden Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit gemeinsam unterrichtet. Die Schülerinnen und Schüler müssen nicht verpflichtend am (katholischen) Religionsunterricht teilnehmen. Gemeinschaftsgrundschulen unterliegen somit keinem bestimmten Bekenntnis und sind daher bekenntnisfrei.

Neben der Schulart unterscheiden sich die sieben Grundschulen auch in anderen Merkmalen. Bei drei Grundschulen handelt es sich zum Beispiel um GL-Schulen, eine Grundschule bietet die Unterrichtspädagogik nach Maria Montessori an oder die Grundschulen unterscheiden sich in ihrem Angebot der nachschulisches Betreung.

GL-Schule (Schule des gemeinsamen Lernens): An einer GL-Schule werden Kinder mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf zusammen unterrichtet.

Montessori-Pädagogik: Die Montessori-Pädagogik legt zum Beispiel den Schwerpunkt auf die Entwicklung der Selbstständigkeit, Kreativität und Eigenständigkeit. Im Unterricht werden spezielle Materialien und Methoden verwendet, damit die Schülerinnen und Schüler in der Lernumgebung ihren eigenen Interessen und Bedürfnissen folgen können.
Im Rahmen der Freiarbeit können die Kinder einen Teil ihres Schulalltags selbst gestalten. Leitspruch der Montessori-Pädagogik ist „Hilf mir, es selbst zu tun.“

Ganztagsschulen (OGS) und Verlässliche Halbtagsschule (VHT)
Ganztagsschulen und Verlässliche Halbtagsschulen sollen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen und verbessern. Die VHT bietet den Familien eine gesicherte Betreuung bis zum Ende der 6. Unterrichtsstunde (13:00 Uhr) an, die Ganztagsschule eine Betreuung bis mindestens 15:00 Uhr, in der Regel 16:00 Uhr. Im Rahmen der Ganztagsschule bekommen die Schülerinnen und Schüler ein Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung und können in der Regel an verschiedenen offenen Angeboten aus Kultur und Sport teilnehmen.

Die Ganztagsschulen in Kleve unterscheiden sich in Offene Ganztagsschulen (OGS) und Grundschulen mit rythmitisierten Ganztagsklassen. Bei Offenen Ganztagsschulen ist die Teilnahme nach dem Unterricht an der nachschulischen Betreuung nicht verpflichtend. Anders bei einer Grundschule mit rythmitisierten Ganztagsklassen. Alle Schülerinnen und Schüler nehmen dort verpflichtend am Ganztag teil. Unterricht, außerunterrichtliche Angebote und Pausen finden über den Tag verteilt statt (Rhythmischer Ganztag).

Von den sieben Grundschulen in Kleve gibt es zurzeit nur eine Grundschule mit rythmitisierten Ganztagsklassen. Dort ist eine 100 % Sicherheit der Ganztagsbetreuung gegeben, aber auch verpflichtend. Die übrigen sechs Grundschulen bieten den verlässlichen Halbtag und den offenen Ganztag als nachschulische Betreuung an. Das Platzangebot in der Betreuung ist jedoch begrenzt – eine Betreuungssicherheit gibt es derzeit nicht. Für die Kinder ist es nicht verpflichtend nach dem Unterricht an dem Angebot der nachschulischen Betreuung teilzunehmen. Wenn die Erziehungsberechtigten dieses Angebot wünschen, muss das Kind gesondert für die nachschulische Betreuung bei der Schulanmeldung angemeldet werden – die Aufnahme in den offenen Ganztag verpflichtet zu einer regelmäßigen Teilnahme. Eine Platzgarantie ist jedoch nicht vorhanden, teilweise werden Wartelisten geführt.